Ortsgeschichte Wulftens

Ein Auszug aus der Wulftener Dorfchronik "Ein Streifzug durch die Vergan-genheit", erschienen anlässlich der 1.100-Jahrfeier der Gemeinde Wulften am Harz im Jahr 1989.

 889-1989

Im Jahre 889 tritt Wulften "in das Licht der Weltgeschichte": Am 6. Juli 889 schenkt der römisch-deutsche König Arnulf einem Grafen Adalger einige Besitzungen in Wulften und Kalefeld.

Die Originalurkunde existiert nicht mehr. Wir kennen den Text aus einem Kopialbuch (die alten Pergamenturkunden waren unhandlich und schwer zu lesen und wurden der Bequemlichkeit halber in ein Kopialbuch abgeschrieben) des Klosters Corvey aus der Mitte des 15. Jahrhunderts und mit einigen wenigen Textänderungen (!) aus einem Kopi-albuch des 17. Jahrhunderts. Beide Bücher werden heute im Staatsarchiv Münster auf-bewahrt, daher stammt auch die Kopie des Urkundentextes. Es ist nicht ganz leicht, den formelhaften lateinischen Text in ein verständliches, geläufiges Deutsch zu übersetzen.

 

Versuchen wir es:

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. (Dies ist eine Urkunde) Arnulfs, König durch Gottes Gnade. Dies sei allen Getreuen der heiligen Kirche Gottes und uns in Gegen-wart und Zukunft kundgetan: Unser treuer und verehrungswürdiger Bischof Sunderold (von Mainz) bittet um ein Zeichen unserer Gunst, daß wir (nämlich) einen Teil unseres Besitzes dem Grafen Adalger als Eigentum überlassen. Aufgrund seiner Bitte haben wir entschieden, daß es so geschehen soll. Wir haben ihm im Lisgau in einer dortigen Grafschaft in den Dörfern Wulften und Kalefeld 21 Hufen Land und vier Zinsgüter übergeben; mit Häusern und anderen Gebäuden, mit anderem Besitz, mit Äckern, Wiesen und Weideland, mit Wäldern, mit natürlichen Gewässern und künstlichen Wasserläufen, wie man sie für Mühlen und Fischfang braucht, mit Straßen und unwegsamen Pfaden, mit Brachland, mit Ackerland und mit nichtkultiviertem Land und mit allem, was sich nach Recht und Gesetz auf diese Hufen bezieht; und wir haben dies befohlen, daß es mit unserer Vollmacht auch geschehe. Mit dieser Urkunde tun wir unseren Willen kund und beschließen, daß der obengenannte Adelger über diese Dinge verfüge, und wir werden ihm Gewalt und Herrschaft überlassen. Jetzt und für alle Zeiten möge er darüber verfügen, wie es ihm beliebt, es besitzen, davon zu verschenken, zu verkaufen, es zu Lehen zu geben oder zu handeln, wie es ihm beliebt.

 

Und damit diese unsere Ermächtigung voll zur Geltung komme und in Zukunft von unseren Getreuen ohne Zweifel geglaubt und sorgfältig befolgt werde, haben wir dies durch unser Handzeichen beurkundet und durch unser Monogramm zu zeichnen beschlossen. Das Handzeichen des Herrn Arnulf, des allerfrömmsten Königs:

 

Ich, der Kanzler Albertus (ein Abschreibfehler in Corvey; der Kanzler hieß, wie sich aus anderen Urkunden zweifellos ergibt, Asbertus) habe diese Urkunde auf Anweisung des Erzkapellans Thiotmar ausgefertigt. So geschehen am zweiten Tag vor den Nonen des Mo­nats Juli (= 6. Juli) im Jahr DCCCLXXXVIIII (889) der Menschwerdung Christi, im siebten Jahr der Indiction (des "Römerzinsjahres", eines Steuerzyklus'), im zweiten Regierungsjahr Arnulfs, des allerfrömmsten Königs. Verhandelt zu Frankfurt (am Main).

In Gottes Namen, Amen.

 

Recherche und Übersetzung der Urkunde durch Herrn Hartmut Münter, damals Bibliothekar der Universität Göttingen.